Infothek
In unserer Infothek finden Sie tagesaktuelle Meldungen zu Steuern und Recht. Zudem können Sie im Infothek-Archiv zu bestimmten Themen recherchieren.
Wenn ein gesetzlicher Erbe einen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag abschließt, sind die wiederkehrenden Zahlungen nicht wie eine Rente zu besteuern.
mehrNicht jede Auseinandersetzung, Meinungsverschiedenheit oder ungerechtfertigte Maßnahme des Arbeitgebers stellt Mobbing dar. Übliche Konfliktsituationen im Arbeitsleben begründen selbst dann keinen Entschädigungsanspruch, wenn sie lang andauern.
mehrSteuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind ebenso wie Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung als Nachlassregelungskosten abzugsfähig.
mehrAufwendungen für einen sog. Schulhund können teilweise als Werbungskosten abgezogen werden.
mehrWenn ein Vermieter die Beseitigung von Mietmängeln kurzfristig für die kurz bevorstehende Urlaubszeit ankündigt, muss ein solches Angebot nicht zwingend angenommen werden. In Verzug gerät ein Mieter durch die Ablehnung jedenfalls nicht, insbesondere dann, wenn der Mangel schon lange bekannt war.
mehrOb bei einem Riss der Achillessehne im Rahmen eines Völkerballspiels während einer Bewegungstherapiestunde in einer Reha-Klinik ein Arbeitsunfall vorliegt, ist im Einzelfall zu entscheiden.
mehrWenn die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des behinderten Kindes ausreichen und kein weiterer Berücksichtigungstatbestand vorliegt, entfällt der Kindergeldanspruch.
mehrWenn ein Partner im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Unterhaltsleistungen an seine studierende Partnerin erbringt, die BAföG bezieht und aufgrund ihres Studiums keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, ist die Partnerin nicht i. S. d. Einkommensteuergesetzes einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt.
mehrWenn ein Handy während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung genutzt wird, ist ein Bußgeld gerechtfertigt. Die Behauptung, etwas anderes wie z. B. eine Bartbürste genutzt zu haben, sollte nachweisbar sein. Ansonsten ist dies als Schutzbehauptung zu werten.
mehrEiner privaten Tätigkeit nachzugehen, erschüttert den Beweiswert einer Krankschreibung nicht. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist daher nicht gerechtfertigt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Letzte Änderung: 15.03.2021 © Clemens Rütten - Steuerberater 2021
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